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Marktplatz

 

Atmodas iela in der zweiten Hälfte der 1930er Jahre.
Atmodas Straße in der zweiten Hälfte der 1930er Jahre.
Atmodas Straße imJahr 2014
Atmodas Straße im Jahr 2014

 

Marktplatz Anfang der 1930er Jahre.
Marktplatz Anfang der 1930er Jahre.
Auf dem Foto sieht man einen Jahrmarkt am Donnerstag nach dem 15. Juni. Im Vordergrund der Transformator mit Kurzwarenkiosk.

 

Atmodas iela in der zweiten Hälfte der 1920er Jahre.
Atmodas Straße in der zweiten Hälfte der 1920er Jahre.
Atmodas iela im Jahr 2014
Atmodas Straße im Jahr 2014

 

Die ersten schriftlichen Nachrichten, in denen der Wochenmarkt im „Städlein“ Hasenpoth erwähnt wird, finden wir in einem von allen Landräten unterzeichneten Dokument des Piltenschen Landratskollegiums vom 12. Februar 1621. Es geht darum, dass diese ehrenwerten Herren nicht dulden, dass fremde Händler auf dem Hasenpothschen Wochenmarkt ihren Bauern Konkurrenz machen.

In einem anderen Dokument, das der Starost des Piltenschen Bezirks Hermann Maydell am 25. März 1628 unterzeichnet hat, geht es um den Jahrmarkt. Der Rat und die Verwaltung der Stadt haben seinerzeit den Brandenburger Markgrafen Georg Friedrich (1539-1603) um Erlaubnis gebeten, den Michaelismarkt veranstalten zu dürfen. Das sei auch genehmigt worden. Doch vor einiger Zeit habe der Vorsteher des Klosters, Ananias Koch, den Michaelismarkt grundlos ins Kloster verlegt. Deshalb leide die Stadt, wie der Hasenpothsche Rat den Starost informiert, unter großem Nahrungsmangel und Verlust an Einnahmen. Der Rat und die Stadt bitten den Starost um Genehmigung, noch einen weiteren Markt zum Simeons Tag einzurichten.

Der Starost soll gnädig sowohl dem ehrenwerten Rat und der Stadt als auch allen ihren Nachfolgern das Privileg für ewige Zeiten und endgültig erteilt haben, einen Kurzwaren- und Fischmarkt zum Simeons Tag zu veranstalten. Die Rede war wohl, im heutigen Sinne, von dem Jahrmarkt zum Simeons Tag (28. Oktober – der wichtigste Tag der Manenzeit, in der nach dem Volksglauben die Geister der Toten gefeiert werden).

Im Jahr 1794 fanden in Hasenpoth 4 Jahrmärkte statt – zu Johanni, Michaelis, Simeon und Lamberti. Im 19. Jh. wurde der letztere in „Āsputē oder Ahsputte oder Hasenpoth“ nicht mehr veranstaltet.

Die ersten Vorschriften, die den Marktbetrieb in Hasenpoth regelten, stammen aus dem Jahr 1795, als Kurland ins russische Imperium eingegliedert wurde. Danach sollte jede Kreisstadt zwei Wochentage für den Markt festlegen, an denen die Leute vom Lande ihre selbst erzeugten Produkte an einem dafür bestimmten Ort verkaufen könnten. So wurde es auch in Hasenpoth geregelt. Dem Hasenpothschen Stadtplan von 1797 zufolge war als Markt der Platz vor dem Rathaus zwischen Rosen- und Kirchen-Straße (später Tebras iela) - vorgesehen.

Leider konnten aber die Leibeigenen der Güter nicht frei über ihre Zeit verfügen, so dass an den festgelegten Markttagen oft kein einziger Händler in die Stadt kam. Aus diesem Grund bat im August 1796 der Stadtvogt (Polizeichef), Premiermajor (Militärrang in Russland bis 1797), Baron Pritwitz die Verwaltung der kurländischen Städte, den Bauern des Hasenpothschen Kreises zu erlauben, ihre Erzeugnisse an jedem beliebigen Tag in der Stadt anzubieten, je nachdem, wann es dem einzelnen zeitlich möglich wäre.

Auch 1815 gab es in Hasenpoth keine festen Markttage. Das erklärte der Magistrat dem kurländischen Gouvernement in einem vom Gerichtsvogt und dem Magistratssekretär unterzeichneten Brief. Wenn man konkrete Markttage festgelegt hätte, würden die wendigen Juden der Stadt und besonders ihren ärmeren Einwohnern großen Schaden zufügen. Denn auch schon jetzt kaufen Juden und Jüdinnen in den Krügen, am Straßenrand und auf den Landstraßen bereits vor der Stadtgrenze, die von den Bauern für die Hasenpother bestimmten Produkte ab, die sie dann nach Libau bringen, um sie dort zu verkaufen. So baten nun die genannten Herren, bis 12:00 Uhr, so lange die Marktfahne weht, jeglichen Aufkauf der von den Bauern gelieferten Produkte außerhalb des Marktes zu verbieten. Wer dieses Verbot verletzt, egal ob Käufer oder Verkäufer, soll mit einer Züchtigung oder Geldbuße bestraft werden.

Einen Monat später wies das kurländische Gouvernement a. G. § 25 der russischen Städteordnung den Hasenpothschen Magistrat an, 3 Tage der Woche, ausgenommen Sonntag (!), mit festen Öffnungszeiten als Markttage zu bestimmen, auch einen festen, freien Platz in der Stadt dafür vorzusehen und das alles öffentlich bekannt zu geben.

Doch die Anordnung des Magistrats ist eine Sache, eine andere das reale Leben, das eigene Regeln schreibt.

1837 fand eine Abstimmung unter den Hausbesitzern statt, nach der entschieden werden sollte, ob der Markt am jetzigen Platz gegenüber dem Rathaus bleibt oder zur Wasserpumpe neben dem Holzplatz (heute Platz im Zentrum) verlegt wird. Das Ergebnis der Abstimmung: der Markt bleibt am alten Ort. Doch so lange der Wochenmarkt an dieser Stelle stattfindet, sollten alle Eigentümer der umliegenden Grundstücke zusammen jährlich 100 Rubel in die Stadtkasse einzahlen. Ein solches Versprechen, das auch juristisch abgesichert wurde, unterzeichneten 10 Hauseigentümer (Poststraße 2, Tebras Straße 1, Atmodas Straße 1, 2, 4, 6, 7, 8, 10 und 12).

Man könnte meinen, dass der Rat diese Abstimmung vornahm, um den Marktplatz der Stadt zu erweitern. Doch es stellte sich heraus, dass eine Beschwerde des örtlichen Pastors über den störenden Lärm der Marktleute während des Sonntagsgottesdienstes den Grund bildete. Und das, obwohl, wie vorher erwähnt, der Markt schon seit 1815 sonntags nicht stattfand.

Und alles fängt wieder von vorne an…

In derselben Woche, in der die Hausbesitzer gegen die Verlegung des Marktes abstimmten, schrieb der Ratsherr und Vorsitzende des Oberhofgerichts von Korff dem Kurländischen Zivilgouverneur Christoph Engelbrecht von Brewern, dass in Hasenpoth schon länger ein Missstand herrsche. Und zwar würde sonntags, während des Gottesdienstes, auf Markt und Straßen Handel betrieben. Nach Korffs mehrfachen Aufforderungen und Eingaben habe sich der Magistrat endlich den Störern des Sonntagsfriedes zugewandt und sie mit Geldbußen und Arrest bestraft. Doch war damit nur eine Seite des Problems gelöst, denn die Bauern behaupteten, dass sie über dieses Handelsverbot nicht informiert seien und mit ihren Waren wie zuvor sonntags früh in die Stadt kommen und so die Bürger zur Verletzung der Vorschrift provozieren.

Als gute Lösung schlägt Korff vor, die örtlichen Pastoren einzuschalten, die in ihren Predigten den Landbewohnern jeglichen Handel sonntags vor Ende des Gottesdienstes in der Stadt strengstens untersagen sollten.

Schon drei Tage später bat die Verwaltung des Gouvernements das kurländische Konsistorium, alle Pastoren der Hasenpothschen Umgebung, dieses Verbot bekannt zu geben, was auch geschah. Damit war das vorher erlassene allgemeine Sonntagshandelsverbot in Hasenpoth aufgehoben.

Jahrmärkte durften, wie im lettischen Kalender auf das Jahr 1855 zu lesen, auch samstags nicht stattfinden: "Auf Befehl der Gouvernementsverwaltung, ist es verboten, Jahrmärkte sonnabends und sonntags zu betreiben. Falls sie auf diese Tage fallen, so werden die am ersten Werktag der folgenden Woche veranstaltet."

1856 wurde die Marktordnung der Stadt Hasenpoth verfasst. Diese Ordnung hatte 12 Punkte. Einige davon sind außerordentlich interessant.

Die Marktfahne wird jeden Tag bei Sonnenaufgang aufgezogen und um 12:00 Uhr niedergelassen.

Vom Sonnenuntergang bis zum Aufziehen der Marktfahne ist jeglicher Handel auf Straßen, so wie auch auf dem Markt verboten.

Vom Moment, da die Marktfahne aufgezogen ist, bis sie niedergelassen worden ist, darf niemand sein Vieh oder seine Lebensmittel außerhalb des Marktes verkaufen. Ausgenommen davon sind Milch und Sahne, die man jederzeit in Häusern oder auf den Straßen verkaufen darf. Von 12:00 Uhr an bis zum Sonnenuntergang ist jeglicher Kauf und Verkauf uneingeschränkt und überall erlaubt.

Niemand ist im Verkauf und Kauf von Vieh oder beliebigen Lebensmitteln zur regulären Marktzeit aus den direkt am Markt liegenden Häusern eingeschränkt. Eine Ausnahme bilden Großhandel und Einkäufe, die nachweisbar an Menge den Bedarf eines Haushalts übertreffen.

Jeglicher Handel außerhalb der Stadt ist vollkommen verboten.

Erwähnt wird, dass die Marktaufsicht eine vereidigte Person sein soll.

Beschwerden über die Marktaufsicht sind an den Magistrat zu richten.

Die Bauern, die Lebensmittel und Vieh in die Stadt bringen, um sie einem bestimmten Stadtbewohner zu liefern, um eigene Schulden zu bezahlen oder das im Auftrag des Gutsherren tun und keine von der Gutsverwaltung oder der Gutspolizei ausgestellte Bescheinigung darüber haben, und mit ihrer Ware zwischen Sonnenuntergang und 12:00 Uhr mittags eintreffen, sollen sich vor der Auslieferung entweder bei der Marktaufsicht oder beim Gerichtsvogt melden, um eine Bescheinigung zur kostenfreien, sofortige Nutzung zu bekommen. Eine solche Bescheinigung ist nur an diesem einen Tag gültig. Sollte jemand ohne Bescheinigung liefern, hat er wegen Verletzung der Ordnung, eine Geldstrafe von 2 Silberrubeln zu zahlen.

Die Bauern, die zu Fuß in die Stadt kommen und verschiedene Kleinigkeiten wie Krebse, Fische, Beeren, Pilze u. a. in der Hand mitbringen, dürfen ihre Ware zu den Marktöffnungszeiten auch auf offener Straße und in Häusern verkaufen.

Jede Verletzung dieser Ordnung wird mit 2 Silberrubeln bestraft.

Ein Dokument aus dem Jahr 1860 berichtet, wie die Jahrmärkte vor und neben dem alten Rathaus zweimal im Jahr, je einen Tag lang, veranstaltet wurden. Beiderseits der damaligen Mitauschen Straße (heute Atmodas Straße) , die den Marktplatz durchquerte, waren in 2 Reihen 30 etwa 5 Quadratfaden (etwa 23 m²) große Flächen für Buden vorgesehen, in denen mit Bier, Schnaps, Gebäck und Handwerkserzeugnissen gehandelt werden konnte.

1863 plante der Stadtrat den Bau des neuen Rathauses. Dafür erwarb man das Grundstück des Apothekers Lichtenstein, Atmodas Straße 19. Gleichzeitig wollte man auch die Verlegung des Marktplatzes auf den unbebauten Platz dem künftigen Rathaus gegenüber beschließen, denn der bisherige Marktplatz war zu einem Verkehrshindernis in der Hauptverkehrsstraße geworden. Doch gegen diesen Plan waren die 11 Hausbesitzer, (inzwischen hatte sich zu den zehn Eigentümern auch der Besitzer des privatisierten ehemaligen Rathauses zugesellt), die Privilegien gemäß Punkt 4 der Marktordnung besaßen, wofür sie die vorher erwähnte Gebühr an die Stadt zahlten. Da die seinerzeit zwischen der Munizipalität und den Hausbesitzern geschlossene Einigung vorsah, dass sie so lange in Kraft bleibt, so lange der Marktplatz dort besteht, wo er ist, war mit der Verlegung des Marktplatzes die Abmachung außer Kraft und der Protest der Hausbesitzer gegenstandslos.

Es ging um Verlegung des Marktes auf den Platz, der früher eingezäunt war und als Holzlager (Stapelplatz) gedient hatte. Der Stadtplan sah eigentlich eine Bebauung des Platzes vor, aber seit 1853 war dort unverständlicherweise ein

Gemüsegarten angelegt, weshalb 1856 hier nur wenig Holz lagerte.

1858 weisen die Einnahmen der Stadt schon die Grundsteuern vom sogenannten Holzgarten aus, der mitten in der Stadt 487 Quadratfaden (2217 m²) unbebauter Fläche eingenommen hat.

Im Sommer 1864 stellte der Mitausche Stadtarchitekt Otto Dietze fest, dass sich der jetzige Marktplatz mitten in der Straße mit dem lebhaftesten Verkehr befindet und etwa 280 Quadratfaden (1275 m²) einnimmt. Dabei wäre der neue 470 Quadratfaden (2140 m²) groß. Und außerdem werde dieser Stadtteil in den Tagen des Jahr- und Viehmarktes für Equipagen unpassierbar.

Und so wurde mit Hilfe von Otto Dietze die Einrichtung des neuen Marktplatzes 1865 abgeschlossen. Er stand etwa 75 Jahre lang ganz im Zentrum der Stadt.

Am 16. Januar 1876 bat der Hasenpothsche Magistrat das kurländische Gouvernement um Erlaubnis, eine Marktgebühr zu erheben, um die Einnahmen der Stadtkasse zu erhöhen. Nachdem er die Erlaubnis des Reichsinnenministers erhalten hatte, genehmigte der Gouverneur P. Lilienfeld folgende Gebührenordnung für den Hasenpothschen Markt, die am 7. Juni 1876 in Kraft trat:

* Jahresgebühr für einen bis 2 Quadratarschinen (1 m²) großen Platz – 2 Rubel;
* Jahresgebühr für einen bis 4 Quadratarschinen (2 m²) großen Platz – 4 Rubel;
* Jahresgebühr für einen bis 6 Quadratarschinen (3 m²) großen Platz – 6 Rubel;
* Tagesgebühr für jedes zum Verkauf auf den Markt gebrachte Rindvieh - 3 Kopeken
* für jedes Kleinvieh: Kalb, Schwein, Schaf u. ä., falls es nicht auf dem Wagen ist – 2 Kopeken;
* Platz für einen Einspänner – 3 Kopeken;  
* Platz für einen Zweispänner – 4 Kopeken;

Am 3. und 5. August 1877 erfolgte eine Ausschreibung über das Recht, die Marktgebühren ein Jahr lang einzukassieren.

Die Endsumme der Ausschreibung erreichte 150 Rubel.

Im Frühling 1880 akzeptierte der Magistrat den Vorschlag des Stadthauptes Hermann Adolphi, die Hasenpothsche Marktordnung in folgender Weise zu ändern: vom 15. Mai bis zum 15. August ist ausschließlich der Frischfleischverkauf von in der Stadt geschlachtetem Vieh erlaubt.

1885 gab es Jahrmärkte nur zum Georgs-, Johannis- und Simeons-Tag. Zum Martins-Tag gab es keinen Jahrmarkt.

Im November 1901 beschloss der Stadtrat, den Platz des Christlichen Wohltätigkeitsvereins in der Mitauschen Straße 7/9 (ehemalige Adresse) für den Pferdehandel auf den Jahrmärkten zu pachten und wies dafür 35 Rubel an. So entstand ein zweiter – der neue - Marktplatz.

Am 31. März 1912 teilte das Stadthaupt E. Schroeder der Kanzlei für Stadtangelegenheiten des kurländischen Gouvernements mit, dass es in Hasenpoth zwei Marktplätze gibt: einen in der Großen Straße (heute Atmodas) und einen zweiten in der Mitauschen Straße, und dass landwirtschaftliche Produkte in Hasenpoth jeden Tag verkauft werden, wobei der Handel dienstags und freitags am lebhaftesten sei.

Auf dem Marktplatz in der Großen Straße wurden den Händlern, die regelmäßig landwirtschaftliche Produkte verkauften, besondere Plätze zugeteilt. Dabei wurden die ihnen einmal zugewiesene Plätze auch an anderen Tagen beibehalten. Von den Händlern kassierte man 4 Kopeken pro Fuhre und Tag. Der Handel auf dem Markt an der Mitauschen Straße war kostenfrei angeboten. Es gab dafür aber keine fest zugewiesenen Verkaufsplätze.

Was die Jahrmärkte betrifft, so waren die, wie das Stadthaupt seinem Vorgesetzten mitteilte, vorwiegend Pferdemärkte. Pferde wurden nicht nur von den Landbewohnern, sondern auch und sogar hauptsächlich von den Barischniks (jüdischen Pferdehändlern) aus den benachbarten Kreisen und Gouvernements in die Stadt gebracht. In früheren Zeiten gab es Pferdehandel nur auf den Straßen der Stadt. Da das aber den Verkehr behinderte und die Stadt keinen anderen Ort hatte, wo man alle Pferde versammeln konnte, derer Zahl einige Tausend erreichte (was nicht besonders glaubwürdig klingt) und die meisten davon durch Barischniks zum Weiterverkauf in Kurland, in Nachbargouvernements und im Ausland aufgekauft waren, mietete die Stadt an Jahrmarktstagen für den Pferdehandel einen besonderen Platz. Dieser Platz wurde als Pferdemarkt eingezäunt.

Für jedes Pferd, das zum Verkauf auf dem Markt in die Stadt gebrachte wurde, kassierte die Stadt eine feste Gebühr, die sie für angemessen hielt. Weder die Stadt, noch ihre Einwohner hatten einen Nutzen vom Pferdemarkt. Im Gegenteil – die Stadt musste Geld ausgeben für die Anmietung des Handelsplatzes, dessen Einfriedigung und Pflege.

Für die an anderen Tagen zum Verkauf gebrachten Pferde kassierte man keine Gebühr. Auch der Verkauf auf den Jahrmärkten und Viehhandel an anderen Tagen erfolgte gebührenfrei.

Jetzt Etwas darüber, wer, wo, was und wie in den Jahren des unabhängigen Lettlands in Hasenpoth verkaufte.

Am 11. Oktober 1919 beschloss der Stadtrat, für den Pferde- und Viehverkauf auf den Jahrmärkten den Platz ,,der Großen Straße gegenüber am Ende der Kirchenstraße” anzuweisen. Am 24. April 1920 aber beschloss der Stadtrat, „den Platz für den Pferdehandel auf die Ecke Kirchenstraße/Große Straße zu verlegen, da er die Kirchenstraße versperre.” Doch schon im Herbst desselben Jahres gab der selbe Stadtrat bekannt, dass der Jahrmarkt am 28. Oktober stattfindet. Der Pferdemarkt - auf dem Platz in der Mitauschen Straße (hinter dem Schlachthof). 1925 gab der Stadtrat bekannt, dass auf dem Jahrmarkt zum Johannis-Tag am 18. Juni, für den „Vieh- und Pferdehandel der neue Marktplatz und für den Handel mit landwirtschaftlicher Produktion und Kurzwaren der alte Marktplatz angewiesen werden.”

Zu vermerken wäre, dass von dem Namen des neuen Marktes, die heutige Fliederstraße (Ceriņu iela) ihren vorherigen Namen – Marktstraße (Tirgus iela) bekam, als nach der Bodenreform das Land des ehemaligen Gutes Neu-Laschen (Jaunlažas muiža) der Stadt zur Bebauung zugeteilt wurden. Die Straße nahm ihren Anfang am Marktplatz auf.

Bis zum 1. September 1922 fand der Wochenmarkt zweimal pro Woche – dienstags und freitags statt. Am 21. Juli 1922 wurde auf der Sitzung des Stadtrates beschlossen, Wochenmarkt ab den 1. September montags, mittwochs und freitags zu organisieren, weil „der jetzige Wochenmarktplatz (im Stadtzentrum) sich für zu klein erwiesen hat und dass nicht alle Markthändler, die auf den Platz fahren, dort Raum finden und deswegen sind alle Nebenstraßen oft versperrt und der Verkehr gelähmt… .”

Am 23. Januar 1925 beschloss der Stadtrat einstimmig, dass künftig Vieh- und Pferdehandel der Jahrmärkte auf dem neuen Marktplatz am Schlachthof Ende der Mitauschen Straße stattfinden soll.

Der Viehmarkt wurde aber immer wieder an verschiedene Orte verlegt: am 25. November 1926 und am 3. März 1927 war das der alte Marktplatz, am 28. Juli und am 8. August 1927 und am 1. März 1928 der Wochenmarktplatz. Dass die Stadt 1928 für die Umzäunung des Jahrmarktplatzes gezahlt hat, lässt die Vermutung zu, dass er wieder auf dem neuen Marktplatz stattfand.

Die neue, 1924 bestätigte, verbindliche Ordnung für den Handel an öffentlichen Orten schrieb folgendes vor:

"Wochenmarkt findet montags, mittwochs und freitags statt, so weit sie nicht auf Fest- oder Feiertage fallen.

Jahrmärkte finden donnerstags statt – 1.) vor dem 1. Februar; 2.) vor dem 30. April; 3.) nach dem 15. Juni; 4.) vor dem 30. September; 5.) vor dem 31. Oktober.

Auf Wochenmärkten ist der Handel auf dem Platz von morgens 06:00 bis nachmittags 02:00 Uhr zulässig.

Auf Jahrmärkten - von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang.

Manufaktur- und Kurzwarenhandel ist auf dem Wochenmarkt von halb 9 Uhr bis 02:00 Uhr nachmittags erlaubt.

An Nichtmarkttagen gelieferte Waren und Lebensmittel dürfen auch nur auf dem Marktplatz verkauft werden."

 Es hat auch noch einen dritten Marktplatz – genauer gesagt ein Plätzchen Atmodas Straße 5 gegeben.

Auf der Stadtratssitzung am 21. August 1925 war der 3. Tagesordnungspunkt: ,,Verlegung des kleinen Marktplätzchens.” Auf Grund des Antrags der Hasenpothschen Abteilung der lettischen Bank, wurde beschlossen, ,,das kleine Märktlein”, das auf dem Plätzchen am Bankgebäude stattfindet und auf dem ,,der Handel mit Manufaktur- und Kurzwaren, mit Fisch und Brot auch an üblichen Markttagen zugelassen wird, an einen anderen Ort zu verlegen.” Dieser andere Ort wurde letztendlich auf dem „Großen“ Markt gefunden, obwohl man anfangs in der Mitauschen Straße 7/9 ,,neben dem Elektrowerk” nach dem Platz gesucht hatte.

Am 25. August 1925 kündigte die Stadtverwaltung zunächst an, dass der Rat der Stadt genehmigt habe, den kleinen, am Bankgebäude unerwünschten Markt, an einen anderen Ort zu verlegen und das wolle die Verwaltung auch gelegentlich durchführen. Aber ein anderer Platz wurde den Kleinhändlern erst im Juli 1927 angewiesen - ,,um Unordnung zu vermeiden und um die Markthändler besser zu gruppieren, wird ab Freitag, dem 15. Juli der Kurzwarenhandel auf den Marktrand an Feldmanns Haus (Atmodas Straße 14) verlegt.”

1926 wurden von der Stadt Lizenzen für den Fischhandel ausgestellt. Solche Bescheinigungen wurden 12 Händlern vorwiegend aus Paulshafen (Pāvilosta) ausgehändigt.  

1928 brauchte man auf dem Hasenpothschen Wochenmarkt besondere Bescheinigungen für den Heringshandel. Solche wurden von 3 Libauern und einem örtlichen Händler beansprucht. Aber 1929 verbot die Stadtverwaltung den Großhandel mit Heringen auf dem Wochenmarkt. Das hieß: es war verboten, Heringe in Halbfässern, Viertelfässern zu verkaufen und volle Heringsfässer zu zersägen.

Aus der Stadtratssitzung am 14. August 1930: ,,der Stadtratsvorsitzende E. Schwerduth weist darauf hin, dass auf den Wochenmärkten vorgekommen sei, dass bei der Markbeschickung Käufer und Marktbesucher von Pferden gebissen und getreten werden. Das passiert, weil die Händler dicht nach einander auf den Marktplatz fahren und einen Stau verursachen, so dass das Publikum nicht passieren könne.” Der Stadtrat beschloss, die fahrenden Händler (Fuhrwerke) auf dem Marktplatz in Reihen mit bestimmter Distanz von einander aufzustellen, damit es zwischen den Reihen Platz zum Passieren gibt.

Laut Beschluss des Stadtrates, sollten die Pferde ausgespannt werden. Wie es sich herausgestellt hat, geschah es nur auf dem Jahrmarkt zum Simeons-Tag 1919 und 1920. Für andere Markttage galt folgende Ordnung:

„Pferde und Fuhrwerke sollen den Marktplatz sofort nach dem Marktschluss d. h. um 2 Uhr verlassen. Aber am 19. Mai 1927 beschloss der Stadtrat folgendes: ,,Damit auf dem Marktplatz mehr Sauberkeit herrscht, wird beschlossen, dass der Stadtrat informative Plakate mit auffordernden Mahnungen – Pferde nur aus Futtersäcken zu füttern, damit die Pflastersteine nicht mit Heu bestreut werden, an sichtbaren Stellen anbringen soll .. .”

Nur 1937 wurde die verbindliche Ordnung über den Handel an offenen Stellen des Wochenmarktes bezüglich Pferde auf dem Marktplatz geändert. Es wurde verboten, Pferde auf dem Marktplatz zu behalten. Diese Änderung trat aber erst im Sommer 1938 in Kraft.

Am 10. Juni 1938 beschloss der Vorstand des Händler- und Industriellenverbandes des Hasenpothschen Kreises, sich an den Stadtrat mit einem Änderungsvorschlag der Pferde- und Fuhrwerk-Ordnung auf dem Wochenmarkt bezüglich Ausspannen und schlug vor, diese Regelung aufzuheben, weil das die Bauern während dringender Landarbeiten sehr aufhalte. Deswegen kommen viele Bauern mit ihren Produkten nicht zum Hasenpothschen Wochenmarkt, sondern besuchen lieber andere, auch fernere Märkte in Goldingen, Frauenburg, Schrunden, Alschwangen u. a., wo es eine solche Ausspannregel nicht gibt. Deswegen leidet das ganze Wirtschaftsleben in Hasenpoth.

Diese durchaus übertriebene Begründung wurde außer Acht gelassen.

Zu erwähnen ist, dass Ende der 1930er Jahre Viehhandel (Schweine und Kleinvieh) an von der Wirtschaftsabteilung der Lettischen Landwirtschaftskammer bestimmten Tagen zwei- bis vier- mal im Monat stattfand.

Und jetzt ein Einblick in einen Hasenpother Jahrmarkt der Vorkriegszeit. So, wie sich daran die Fernsehjournalistin Olga Utkina (Ein Kind zeigt schon, wie der Charakter eines erwachsenen Mannes sein wird, 2007, Seite 24).

 

Jahrmarkt zu Michaeli-Tag mit Wanderzirkus um 1930

"Jahrmärkte wurden in unserer Stadt immer besonders erwartet. Der zentrale Platz der Stadt am Rathaus verwandelte sich bis zur Unkenntlichkeit. In den aufgestellten Büdchen konnte man alles, was das Herz begehrt, bekommen. Mit Fastenkringel (Baranki)-Ketten um den Hals geschlungen, hielten die Kinder irgendein Spielzeug in einer und das lange Pfefferminzbonbon in der anderen Hand. Während sich die Frauen in Kulissen fotografieren ließen, waren die Männer mit dem Kröten-Schlagen beschäftigt. Zum Hammerheben standen nicht nur Männer in den besten Jahren, sondern auch junge Bengels und Alte mit Bart Schlange. Die Gewinner bekamen nicht nur Preise, sondern auch die Ovationen der Zuschauer. Junge Mädels sammelten sich meistens beim Leierkastenmann mit einem Affen auf der Schulter. Dort konnte man Lotterielose kaufen, in die man Zukunftswahrsagungen eintragen konnte. Es hat auch nicht an wahrsagenden Zigeunerinnen gefehlt. Ihre Männer tauschten und verkauften in dieser Zeit Pferde am anderen Ende der Stadt."

Interessant ist die Information darüber, wie dieser Pferdehandel von den „Zigeunern“ abgewickelt wurde, die ein anonymer Augenzeuge in einem Bericht über den Jahrmarkt zu Johanni 1936 in Hasenpoth hinterlassen hat. Dieser Bericht war in der Zeitung „Kurzemes vārds“ (Kurländisches Wort) Nr. 138 (21. 06. 1936) veröffentlicht.

Schon am Tag vor dem Jahrmarkt kamen viele Zigeuner aus der Umgebung nach Hasenpoth. Sie kamen mit großen Fuhren und hatten ihre kinderreichen Familien dabei. Die Pferde sind reichlich mit Glöckchen geschmückt. Die Zigeunerinnen sitzen auf den Wagen, die kleinen, fixen Zigeunerkinder beobachten mit ihren blitzenden Augen neugierig die Stadt. Die Zigeuner fahren direkt zum Marktplatz und bleiben dort auch über Nacht. Schon am Abend erinnert der Marktplatz an ein Feldlager – überall knisternde Feuer unter dampfenden Kesseln, schwatzen Zigeuner, kreischen Kinder aber die alten Zigeunerinnen rauchen ihre Pfeifen.

Früh am nächsten Morgen sind alle Wege und Straßen voll mit Händlern. Die zum Verkauf vorgesehenen Pferde sind an Fuhren gebunden. Wer leer anreist, ist wohl potentieller Käufer und wird schon von weit her von jedem Zigeuner beobachtet und taxiert. Auch die großen Handelsjuden sind da. Die bringen zu allen Jahrmärkten größere Pferdeherden und bestimmen die Preise wie Makler an der Börse. Es kommen Fastenkringel (Baranki)-Händler, Wurster, einige Bauern mit Harken und Kartoffelkörben. Landwirtinnen bringen auch Ferkel. Bald herrscht auf dem Markt der übliche Rummel und der Handel mit ihren blitzenden Augen kann losgehen. Es fehlt auch nicht an Knechten und Mägden.

"Der Zigeuner läßt sein Pferd tanzen und lobt es. Rundum haben sich Leute versammelt und beobachten das als ein Wunder."

"Das Pferd tickt wie eine Uhr, hat keine Fehler(Mängel), ihm fehlt nichts, ein kluges Tier, nur spricht es nicht, hat eine friedliche Natur, Kinder können zwischen seinen Beinen umherkriechen… ."

Der Zigeuner macht mit seinem Pferd eine Zirkusvorstellung und der Lette steht da und wundert sich wie einer, der Maulaffen feilhält. Das Pferd macht nach seiner Ansicht Wunder.

"Was kostet denn so ein Pferd?", fragt jemand unsicher.

Ein Zigeuner erkennt einen echten Käufer sofort, unterscheidet ihn von einem einfachen Neugierigen und lobt sein Dressur-Pferd noch heftiger.

"Dieses Ross hat keinen Preis, es ist unbezahlbar. Es ist nicht mit Gold zu bezahlen. Schau mal her, lieber Herr, was für ein Schatz! Sein Vater ist Litauer, seine Mutter aber Araberin. Falls ich es in gute Hände gebe, dann nur für 150 Lats."

Der Marktrummel wächst. Überall geht es lebhaft zu. An der (Pferde-) Passausgabe- und Registrationsbude muss man Schlange stehen. Es hat also viele Geschäfte gegeben. Wer es hier erledigt hat, begibt sich Richtung Würstchenbuden, um auf das Geschäft einen »Margariča« zu trinken. Würstchenbudler  reiben sich fröhlich die Hände - je mehr Geschäft, desto schneller schrumpfen die Wurstberge und Limonadenvorräte. Unter den Zigeunern und Landwirten spazieren Liebespärchen.

Es freuen sich Zigeuner und Händler. Die überlisteten Pferdeverkäufer ärgern sich. Nach so einem heißen Tag sind gegen Abend alle Wirtshäuser gerammelt voll.

Es ist doch der große Johanni Jahrmarkt."

Es bleibt nur noch hinzuzufügen, dass es Ende der 1920er und Anfang der 1930er außer dem „Zigeunerzirkus“ auf den Hasenpother Jahrmärkten, üblicherweise auf dem Michaelis Jahrmarkt, auf dem Marktplatz Karussell und Zirkuszelte aufgestellt wurden. Auf dem Jahrmarkt zu Michaeli 1933 gastierte der Zirkus ,,Barcelona”, der auch eine ,,Todesfahrt” in einem Fass als Programmnummer bot. Das größte Ereignis aber war immer das Gastspiel der Menagerie ,,Salamander” des Zirkusunternehmers Jēkabs Balodis. Es waren da nebst Menagerie mit Tierdressur auch Kettenreißer, Feuerschlucker, Jongleure, Equilibristen, Luftgymnasten u. a. lettische Zirkusartisten. Die Vorstellungen vom Zirkus gab es an mehreren Tagen. Der Zirkus ,,Barcelona” z. B. gastierte mit seinen Vorstellungen fünf Tage nacheinander.  

So war es einmal und so wird es das nie mehr geben… .

Heute ist es ein Parkplatz für Autos. Der Platz wird auch für verschiedene öffentliche und kulturelle Veranstaltungen genutzt.

 

 

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