Atmodas Straße 12A
Im 18. Jh. war dieses Haus eines der dem Arzt Johann Gottfried Falcke (auch Falke genannt) gehörenden, hinter dem sich nach einer Beschreibung des Piltenschen Landrats Friedrich Ewald von Fircks vom Dezember 1796 das Fundament der alten Johannis-Kirche erhalten hatte. Damit wird die in der Urkunde von 1378 anlässlich der Verleihung des Stadtrechts erstmals erwähnte St. Johannis-Kirche (Ecclesia Parochiale Sancti Johannis Evangelistae) gemeint sein.
Am 24. August 1804 schrieb der kurländische Zivilgouverneur Nikolai Iwanowitsch Arsenjew (1760–1830) an den Generalgouverneur der Ostseeprovinzen Friedrich Graf Buxhöwden (1750-1811) in Riga, dass er nach seiner Ankunft in Hasenpoth zusammen mit den Mitgliedern des Landratskollegiums [Gewähltes Selbstverwaltungsorgan des Adels, das sowohl die administrative als auch die richterliche Gewalt ausübte und zuständig war für das Gerichtswesen des Bezirks Pilten (Landgericht), in dem Zivil- und Strafverfahren geführt wurden] das Haus (1802 erbaut auf dem heutigen Grundstück Atmodas Nr. 26) des Kollegiensekretärs Babst besichtigt habe. Seit Januar 1804 hatte die Krone in diesem Haus Räume für das Landratskollegium gemietet und der Generalgouverneur hatte schon 1802 vorgeschlagen, es auf einen eventuellen Erwerb hin zu begutachten. Arsenjew hielt das Gebäude für geeignet. Da aber in Kurland kein Architekt ein entsprechendes Gutachten für das Grundstück erstellen konnte, setzte Arsenjew den Generalgouverneur in Kenntnis, dass er den livländischen Gouverneur gebeten habe, seinen Architekten Schons zu schicken, damit er diesen Auftrag ausführe. Gleichzeitig erachtet er es als zweckmäßig, auch andere Varianten zu prüfen. So hält er das gemauerte Gebäude (heute Atmodas Nr. 12A) des jüdischen Kaufmanns Solomon Wulff für das sicherste und das bequemste nicht allein für Ansprüche des Landratskollegiums, sondern auch als Wache und Gefängnis. Diese waren bis dahin im Rathaus (Atmodas Nr. 3) untergebracht, wo die Räume in schlechtem, für Arrestanten ungeeignetem Zustand waren.
Beim Treffen mit Wulff hat der Gouverneur auch geklärt, dass der Kaufmann nicht nur grundsätzlich zum Verkauf bereit sei, sondern dass er dem Kollegium auch schon ein Angebot für 10.000 Alberttaler unterbreitet hatte, indem er dem Grafen Buxhöwden einen entsprechenden Brief geschickt hatte.
Am 30. September 1804 inspizierte der livländische Architekt Matthias Schons das neu gebaute Wohnhaus aus Mauerwerk in der „Großen Straße“ (heute Atmodas 12A) und das Holzhaus daneben und folgerte:
Das massive Wohngebäude besteht aus zwei bewohnbaren Etagen und beheizbaren Dachzimmern.
Im Erdgeschoss sind die Außenwände 3 und die Innenwände 2 Fuß dick. Es gibt 7 bewohnbare Zimmer, die teils als Geschäfts-, teils als Lagerräume genutzt werden, 2 Dielen, 1 Küche und 2 Kellergewölbe. Alle Türen haben starke Angeln und von beiden Seiten schließbare Schlösser, alle Fenster und Fensterläden haben die erforderlichen Verschlüsse. Aus Sicherheitsgründen sind die meisten Fenster mit Eisengittern versehen. Öfen, Fußböden, Wände und Decken sind in bewohnbarem Zustand.
In der oberen Etage sind 9 geräumige Zimmer, 2 Dielen, 1 Küche mit 2 separaten Kammern, größtenteils sind Doppeltüren eingebaut, alle haben Zierrat, Türangeln und Schlösser. Alle Fenster haben intakte innere Läden. Öfen, Fußböden, Wände, Decken und Treppen weisen keine Mängel auf.
Im Dachgeschoss sind 2 beheizbare Giebelzimmer und 2 verschließbare Abstellräume.
Schornsteine und das ganze Dach sind im besten Zustand.
Im Hofe gibt es einen hölzernen Wagenschuppen auf steinernem Fundament und mit Ziegeldach und ein weiteres größeres auf Steinfundament gebautes hölzernes Gebäude – ebenfalls mit Ziegeldach. Darin befinden sich Pferdestall, Remise, Getreidespeicher, der öffentliche Ausspann und ein Keller.
Hinter diesen Gebäuden gibt es noch unbebautes Gelände für einen Garten. Hof- und Gartenbereich sind eingezäunt mit einem Lattenzaun, mit einem Tor an der Hofeinfahrt und Gartenpforte.”
Der Architekt hat alles gründlich überprüft, gemessen und fachgerecht den Wert der Immobilie auf gegenwärtig 11.786 Albertreichstaler berechnet.
Am gleichen Tag hat Architekt Matthias Schons auch noch ein zweites Dokument ausgestellt. Darin vertritt er die Ansicht, dass das erwähnte zweigeschossige Gebäude mit dem bewohnbaren Dachboden, mit geringem Kostenaufwand als Gericht einzurichten wäre, falls die Krone sich zum Kauf entschließen würde.
Links vom Eingang in der Diele des Erdgeschosses könnte der Wachraum, die beiden anderen damit verbundenen Räume Arrestzellen, rechts in der Diele der feuersichere Archivraum eingerichtet werden. Die restlichen Zimmer dieser Etage könnten Wachleuten oder Mitarbeitern als Wohnraum dienen.
Die fünf miteinander verbundenen Zimmer der zweiten Etage könnten als Räume für Gericht und Prozessbeteiligte (Kläger und Angeklagte) genutzt werden. Als Reserve blieben in dieser Etage noch 3 geräumige Zimmer, 2 Dielen und Küche, die man für hochrangige Durchreisende reservieren könnte.
Dazu gibt es noch die 4 Zimmer im Dachgeschoss, die von unverheirateten Kanzleibeamten genutzt werden könnten.
Der Architekt zählt weiter auf, welche Renovierungsarbeiten in jeder Etage durchzuführen wären. Gesamtkosten: etwa 280 Reichstaler.
Am 9. Dezember 1804 wurde mit Solomon Simon Wulff ein Kaufvertrag über 6.000 Taler geschlossen und auf Anordnung des Gouverneurs Arsenjew sollten künftig alle Sitzungen des Landratskollegiums in dem angeschafften Hause abgehalten werden, damit die Krone künftig keine weitere Miete mehr zu entrichten hätte.
Im Frühjahr 1805 brach im Gebäude Feuer aus. Die großen Schäden erforderten eine unvermeidliche Instandsetzung, die im September endete.
Am 2. September 1813 fertigte der Architekt des kurländischen Gouvernements H. Dicht einen Voranschlag für eine erneute Reparatur am Hasenpothschen Gerichtsgebäude, Kosten - 7.291 Rubel und ¾ Kopeken.
Im Protokoll der technischen Begutachtung vom 21. Juni 1814, das von drei Hasenpothschen Ratsherren, dem Gerichtsvogt und dem Architekten des kurländischen Gouvernements unterzeichnet ist, wird der Zustand des Gebäudes als sehr traurig beschrieben. Bei der Besichtigung hat man festgestellt, dass das für den Sitz des Landratskollegiums eingerichtete gemauerte Gebäude mit Sitzungs-, Archiv-, Kanzleiräumen und Räumen für die Prozessparteien (Kläger und Beklagte) sowie 2 Zimmern für Aufsicht führende Angestellte der Kanzlei außerordentlich alt und einsturzgefährdet ist.
Nach Liquidierung des Piltenschen Landratskollegiums war deren Gebäude als Hasenpothsches Oberhof- und Hofgericht vorgesehen. Deshalb wurden vom kurländischen Zivilgouverneur auf Empfehlung der Finanzverwaltung im Herbst 1819 drei Ausschreibungen für die notwendigen Umbauarbeiten anberaumt. Bauplan und Kostenvoranschlag hatte der Architekt des kurländischen Gouvernements Dicht erarbeitet und am 20. Juli 1819 unterzeichnete der Gouverneur die Dokumente persönlich. Doch es meldete sich kein Bewerber, der bereit gewesen wäre diese Arbeiten für die von den Herren veranschlagten Kosten durchzuführen.
Im Sommer 1821 erteilte die Verwaltung des kurländischen Gouvernements auf Bitte des kurländischen Baukomitees dem Architekten des Gouvernements Schulz die Anordnung, sich nach Hasenpoth zu begeben, um den Zustand des Gebäudes des ehemaligen Piltenschen Landratskollegiums zu prüfen. Er sollte auch einen neuen Plan zur Renovierung ausarbeiten.
Am 9. April 1824 ordnete der kurländische Generalgouverneur an, entweder das einsturzgefährdete Gebäude zu sanieren oder es zu verkaufen und stattdessen ein anderes zu kaufen.
Am 23. Dezember 1824 berichtete der Hasenpothsche Magistrat der kurländischen Gouvernementsverwaltung in Mitau, dass in der Nacht vom 20. zum 21. Dezember ein starker Orkan die Gebäude der Krone und die benachbarten Häuser vollkommen zerstört und unbenutzbar gemacht hat. Auch der mittlere Schornstein des Gebäudes der Krone droht einzustürzen. So besteht auch Lebensgefahr für Passanten auf der Straße und die Gefangenen im Gefängnis. Deshalb baten der Hasenpothsche Magistrat und der Bürgermeister den Gouverneur, den Abriss des mittleren Schornsteins anzuordnen.
Vom Dezember 1824 bis Dezember 1829 hat Schulz, der Architekt des kurländischen Gouvernements, mehrere Pläne zur Erweiterung des ehemaligen Gebäudes des Landratskollegiums und für die Einrichtung des Oberhof- und Hofgerichtes, sowie Wohnungen für beide Gerichte und das Gefängnis mit allen dafür notwendigen Nebengebäuden ausgearbeitet. An der Planung beteiligte sich sehr aktiv auch Generalgouverneur Marquis Paulucci (1779-1849).
Am 22 Mai 1826 berichtete das russische Innenministerium, Departement für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung der Krone, dem Generalgouverneur des Baltikums, dass die bewilligten 10.473 Rubel für den Umbau des zweigeschossigen Gebäudes der Krone - des ehemaligen Gebäudes des Piltener Landratskollegiums - für die Belange des Oberhof- und Hofgerichtes und des Gefängnisses in Hasenpoth - nicht ausreichen. Da sich der Zustand des Gebäudes im Laufe der Zeit verschlechtert hatte, benötigt man für die Sanierung nach Plan des Gouvernementsarchitekten Schulz und laut von ihm im März 1826 erstellter Kostenaufstellung 49.378 Rubel.
Dieser Bericht wurde erst im Jahr 1829 an Paulucci weitergeleitet.
Obwohl bis Dezember 1829 noch kein konkreter Entwurf genehmigt war, sprach man von einem Gefängnis für 40 Personen im Erdgeschoss des Gebäudes, einem Gefängnislazarett in einem Flügel eines Neubaues und einem separaten Badehaus für die Häftlinge. 78 Arrestanten waren im Gefängnis des noch nicht renovierten Gebäudes im Jahr 1830. Am 7. Januar 1831 kamen zwei Arrestanten hinzu - ,,Jannis Willis” und „Mazais Janka” - und sie wurden in Nr.2 eingewiesen. Nach anderen Belegen handelt es sich um nur eine Person, die unter diesen beiden Namen gesucht worden war.
1830 gibt es einen neuen Generalgouverneur des Baltikums. Von der Pahlen hat Marquis Paulucci abgelöst. Die Sanierung des Gerichtsgebäudes hat aber noch immer nicht begonnen. Im Dezember erfolgte erneut eine Ausschreibung der Sanierungsarbeiten. Das niedrigste Gebot – 29.325 Rubel - kam vom Mitauschen Kaufmann II. Gilde und Maurermeister Sebastian Kapeller.
Am 20. Februar 1831 wies das russische Innenministerium den Generalgouverneur des Baltikums an, die Genehmigung für den Vertrag mit dem Kaufmann Kapeller über die Sanierung des Gerichtsgebäudes in Hasenpoth zur erwähnten Summe zu genehmigen.
Am 20. Juni 1832 wurden die Sanierungsarbeiten endlich abgeschlossen, geprüft, abgenommen und das Gebäude zur Nutzung übergeben.
Im Jahresbericht 1836 über die Gebäude der Krone in Hasenpoth ist über dieses Haus zu lesen, dass es ein zweigeschossiges gemauertes Gebäude mit einem Satteldach aus Wellblech ist. Das Haus wurde 1832 neu errichtet. Später seien noch andere kleinere Reparaturen an den Öfen und am Dach durchgeführt worden.
Im oberen Stockwerk seien Räume für Oberhof-, Hofgericht und auch für die Gefängnisaufseher, im Dachgeschoss Räume für die niederen Angestellten beider Gerichte und im Erdgeschoss für Arrestanten und die Wache.
Das Gebäude sei in einem guten Zustand gewesen.
Im Hofe seien ein eingeschossiges massives Wirtschaftsgebäude mit Walmdach, ein weiteres – zum Teil Fachwerk- zum Teil Balkenhaus gewesen. Es habe auch eine zweiteilige, mit Eisenblech gedeckte Mauer gegeben, die den ganzen Hof umzäunt.
1838 erfolgte erneut eine Ausschreibung für Renovierungsarbeiten am Hasenpothschen Gerichtsgebäude mit den benachbarten Bauten. Für 5.110 Rubel erhielt der Goldinger Kaufmann III. Gilde Samuel Tietzner den Zuschlag. 17 Zimmer seien zu sanieren gewesen. 1839 hat die Revision festgestellt, dass die Sanierungsarbeiten qualitativ gut durchgeführt sind.
1839 sind in diesem Gebäude folgende Anstalten des Kreises Hasenpoth untergebracht – Oberhofgericht, Hofgericht und Gefängnis.
1846 wird beschlossen, ein neues, massives Gebäude mit 5 Zellen für Kriminalverbrecher auf der Rückseite des Gebäudes der Krone zu bauen. Am 21. März schickte der Zivilingenieur Korff dem Baukomitee des kurländischen Gouvernements einen selbst gezeichneten Plan mit der Bemerkung, dass es nicht möglich sei, im vorhandenen Gebäude solche Zellen einzurichten. Dem Entwurf hat er auch eine Kostenaufstellung beigefügt in der Annahme, dass die Bauarbeiten schon 1846 ausgeführt werden könnten.
Wie es aus dem Jahresbericht 1857 des Hasenpothschen Kreisarztes hervorgeht, hat das Gefängnis zu der Zeit ein eigenes Krankenhaus mit 4 Betten gehabt und jedes Bett sei 296 Tage belegt gewesen.
Am 16. Oktober 1865 besuchte der kurländische Gouverneur Johann von Brewern die Stadt Hasenpoth. Was der örtliche Gerichtsvogt genutzt hat, um eine zweite Wachtmeisterstelle (der zweitniedrigste Rang im Polizeidienst) zu fordern. Am 29. Oktober erlaubte der Gouverneur dem Chef des Gouvernements, diesen Antrag zu genehmigen.
Die Ausgaben des Hasenpothschen Jahresbudgets 1872 enthalten gemäß Ukas (Erlass) des Senats vom 14. März 1861 und der Anordnung dem Chef des Kurländischen Gouvernements vom 11. August 1871 Kosten für Heizung und Beleuchtung im örtlichen Gefängnis, sowie auch die Bezahlung der Gefängnisaufsicht und Wache. Die Stadt ihrerseits kassierte dieses Geld durch die Grundsteuer ein. Auf diese Art wurden die Kosten für das Gefängnis von den Grundstückseigentümern getragen.
Es seien 1892 im Hasenpother Gefängnis 9 Zellen für Männer und 1 für Frauen gewesen. Im Gefängnis waren auch Büro und die Dreizimmerwohnung des Gefängnisleiters. Im Dachgeschoss war 1 Zimmer für einen verheirateten Oberaufseher, sowie auch 3 Zimmer, in denen Aufseher (8), die Wohnungen für ihre Familien in der Stadt gemietet hatten, ausruhten und übernachteten konnten.
Im Archiv befindet sich ein Protokoll des Gesundheitsinspektors des Kurländischen Gouvernements über die Prüfung im Hasenpothschen Gefängnislazarett vom Oktober 1894, das außer dem Inspektor auch der Gefängnisarzt A. Sedding unterzeichnet hatte. Während der Prüfung seien im Lazarett zwei Kranke gewesen.
Im November 1897 habe der Chef des Gefängniskomitees im Innenministerium der Stadtverwaltung berichtet, dass das Gefängnis für 23 Arrestanten vorgesehen aber 1896 und 1897 täglich im Durchschnitt 30 - 35 belegt gewesen sei.
In den Jahresberichten 1899 und 1901 des Stadtarztes Julius von Haller (1863-1914) gibt es einen extra Bericht über die sanitären Zustände im Hasenpothschen Gefängnis. Der Arzt nennt es aus irgendwelchen Gründen ,,Gefängnisschloss” (тюремный замокъ). Im Bericht steht, dass das ,,Gefängnisschloss” aus 3 Bereichen besteht: aus Hauptbereich- einem zweigeschossigen Gebäude, einem Flügel und einem Anbau. Im oberen Geschoss befinden sich das Gefängnisbüro, Räume [Wohnung] des Leiters, Arresträume und Wacheraum. Im Erdgeschoss sind die Zellen. Zwei große davon sind auf der Straßenseite, drei- zum Hof. Dort sind auch die zwei Lazaretträume mit 4 und 2 Betten. Im Anbau seien 4 Einzelzellen gewesen. Außerdem habe es 2 Wachräume für 8 Personen gegeben. Im Flügel habe es einen Lagerraum, eine Küche und ein Badehaus gegeben. Das Badehaus sei geräumig und hoch gewesen und es wurde zweimal im Monat geheizt.
Der Abort, der mit Karbol und Kalk desinfiziert wurde, befand sich im Hof und wurde nach Bedarf entleert.
1899 waren im Gefängnis 362 Inhaftierte, darunter auch 5 Kinder. Im Krankenhaus seien 28 Männer und 11 Frauen gewesen, die dort durchschnittlich 40 (!) Tage verbracht haben. Für Medikamente wurden 97,89 Rubel ausgegeben.
1901 waren im Gefängnis 344 Arrestanten: 295 Männer und 49 Frauen. 38 Personen erkrankten und wurden ins Gefängniskrankenhaus eingeliefert, wo jeder im Durchschnitt 39 Tage verbrachte. Für Medikamente hat aber das Gefängnis nur 27,89 Rubel ausgegeben.
Ab 1900 war die Stadt von den Kosten für Beleuchtung und Heizung des Kreisgefängnisses befreit. Dafür aber standen im Stadtbudget 1901 Kosten für Miete der Räume für den ,,Polizeiarrest” in Höhe von 50 Rubel laut Beschluss des Stadtrates von 1900. Diese Mieträume waren, wahrscheinlich, in demselben Gefängnisgebäude.
Interessant ist die offizielle Information über das Hasenpother Gefängnis nach der Revolution 1905.
Am 22. März 1906 berichtete der Gesundheitsinspektor des kurländischen Gouvernements dem Gouverneur über die Inspektion des Hasenpothschen Kreisgefängnisses am 20. März. Bei dieser Inspektion hat er festgestellt, dass das Gefängnis überfüllt ist (anstelle von geplanten 40 seien da 123 Insassen gewesen), was auch die sanitäre Lage – vor allem im Erdgeschoss - , verschlechtert habe: „Wände und Decken der Zellen sind verdreckt, die Fußböden verrottet. Der einzige Abort befindet sich außerhalb des Gebäudes im Hofe, ist äußerst alt und seine Einrichtung und Größe sind absolut nicht ausreichend. Der kleine Gefängnishof – der einzige Ort für Spaziergänge der Häftlinge-, habe keinen Wasserabfluss. Das schmutzige Wasser sammelt sich und bildet Pfützen, besonders vor der Küche. “Bei Prüfung der Lebensmittel in der Küche, habe der Inspektor den Gefängnisdirektor besonders auf Brotmangel aufmerksam gemacht, obwohl es keine Reklamationen zur Brotqualität seitens der Arrestanten gegeben habe.
Aus der Kopie des Verzeichnisses der notwendigen Sanierungsarbeiten von 1906 kann man schlussfolgern, dass das Gefängnis aus einem Hauptgebäude und einem kleinen Gebäude – auch Flügel genannt, bestanden hat. Im Erdgeschoss des Hauptgebäudes waren: ein Raum für die Aufseher, ein Korridor, 5 Zellen und zwei Krankenzimmer. Im kleinen Haus waren ein Korridor und 5 Zellen. Es gab auch ein Wirtschaftsgebäude, in dem die Gefängnisküche, das Badehaus mit einem Vorraum und noch ein gemeinsamer Vorraum und zwei Speicherräume waren. Es war vorgesehen, in der Küche den Ofen so umzubauen, dass man dort Brot backen und auch Essen kochen könnte. In der Pirte (Badehaus) wollte man einen Dampfbadofen einrichten.
Am 20. August 1906 berichtete der Leiter des Hasenpothschen Kreisgefängnises des Kurländischen Gouvernements Tramdach der Bauabteilung des Kurländischen Gouvernements, dass die Sanierung des ihm anvertrauten Gefängnisgebäudes erfolgreich vorangeht: alle Heizöfen außer Dampfbadofen sind ausgebessert, Fußböden verlegt, die Pflasterung des Fußweges entlang dem Gefängnisgebäude auf der Straßenseite und der 38 ½ Quadratklafter (175 m²) im Gefängnishof beendet. Die Ausbesserungsarbeiten am Dach gehen dem Ende zu. Als abgeschlossen sind auch die Reparatur der Wasserpumpe und die Sanierung des Abortes zu erwähnen.
Am 16. November 1906 bat Tramdach die Bauabteilung der Verwaltung des kurländischen Gouvernements um Erlaubnis, einen Holzzaun vor den Arrestzellen auf der Seite der heutigen Atmodas Straße aufzustellen, um Kontakte der Häftlinge mit unbefugten Personen zu unterbinden. Der Zaun sei nur für eine Hälfte des Erdgeschosses notwendig, da es in der anderen Hälfte des Gebäudes keine Zellen gäbe.
Am 3. Juni 1907 berichtete die Stadtverwaltung der Bauverwaltung des kurländischen Gouvernements, dass die Stadt keine Einwände gegen die Aufstellung des Holzzaunes vor den Arrestzellen hat.
Am 21. April 1907 hat Tramdach berichtet, dass nach vorläufigen Hochrechnungen der Zaun 100 Fuß (30,48 m) lang, 12 Fuß (~ 3,6 m) hoch und 1,5 Zoll (~4 cm) dick sein wird und eine 4 Fuß (~ 1,20 m) breite Tür haben wird.
Am gleichen Tag entstand ein weiterer Bericht von Tramdach an die Bauabteilung über das Fehlen eines Karzers im Gefängnis. Früher, als die Zahl der Arrestanten normal war, wurde im Notfall eine Zelle im kleinen Gebäude als Karzer genutzt. Aber bei der heutigen Überfüllung im Gefängnis ist es absolut unmöglich, eine Zelle zu reservieren, damit man sie als Karzer benutzen könnte. Deshalb ist es notwendig, irgendwo einen separaten Karzer einzurichten. Im Erdgeschoss des Gefängnisses gäbe es einen passenden Raum, in dem früher geheime Dokumente, Geld und Wertsachen aufbewahrt wurden. Der Raum sei 2 Arschin 11 Werschock (1,90 m) lang, 3 Arschin 12 Werschock (2,66 m) hoch. In seiner Wand gäbe es eine 1 Arschin 5 Werschock (93 cm) tiefe, 1 Arschin 8 Werschock (106 cm) breite und 3 Arschin (213 cm) hohe Vertiefung, die durch drei innere Eisentüren (alle nacheinander) und einer Außentür aus Eichenholz geschlossen wird. Diese Vertiefung diente früher als Aufbewahrungsort für Wertsachen. Dort gäbe es drei Abteile, die durch Eisengitter voneinander getrennt werden. Sollte man die Türen und Gitter demontieren, würde man einen 3 Arschin 2 Werschock (222 cm) breiten, 2 Arschin 11 Werschock (190 cm) langen und 3 Arschin 12 Werschock (266 cm) hohen Raum bekommen, der vollkommen als Karzer dienen könnte. Die Lage sei dafür sehr bequem, da die eine Wand des Raumes an die Zelle Nr. 9, die andere an den Gefängnisvorraum, die dritte an den Wacheraum grenzt. Die Tür aber führe zum Korridor des Gefängnisses. Das halbrunde Fenster des Raumes (Durchmesser - 1 Arschin), das zum Gefängnisvorraum gerichtet ist, sollte man zumauern, die 2 Arschin 12 Werschock hohe, 1 Arschin 7 Werschock breite Außentür sollte man umgestalten und so würde ein als Karzer vollkommen geeigneter Raum entstehen.
Am 24. April 1908 hat der Gouverneur den Leiter des Hasenpothschen Gefängnisses beauftragt, einen Karzer im feuersicheren Lagerraum des ehemaligen Hofgerichts auf möglichst wirtschaftlichem Wege einzurichten. Dabei sind die Arrestanten als Arbeitskräfte einzusetzen.
Am 23. Januar 1909 berichtete Tramdach, dass der Karzer eingerichtet ist. Aber am 27. Oktober 1909 berichtete er, dass die Nachttöpfe („hölzerne Paraschen“) der Arrestanten in ihm anvertrauten Gefängnis allmählich unbrauchbar werden. Dabei werden die meisten dieser Paraschen schon mehr als zehn Jahre gebraucht. Deshalb soll man sie gegen metallene auswechseln.
Insgesamt gäbe es im Hasenpothschen Gefängnis 12 Holz-Paraschen. Es sei notwendig, sechs davon durch neue aus Zinkblech auszuwechseln. Dafür brauche man 4 Rubel für eine 15-Liter-Parascha und 15 Rubel für fünf kleine- 10-Liter-Paraschen. Es wird gebeten, im Jahresbudget 1910 dafür 19 Rubel vorzusehen.
Aus dem Bericht über die 1908 im Gefängnis durchgeführten Sanierungen sieht man, dass im Erdgeschoss der Karzer eingerichtet ist. Im ersten Stock seien die Wohnungen des Gefängnisvorgesetzten und des Oberaufsehers gewesen. Die 25 ½ Quadratfaden (116 m²) große Wohnung des Vorgesetzten habe 8 Fenster gehabt und aus seinem Büro, zwei Zimmern, Küche und Korridor bestanden.
Einsicht in den Gefangenenbestand (Daten zum 8. August 1909): im Ermittlungsverfahren 13 Männer und eine Frau, in der Polithaft – 9 Männer, in der Strafhaft – 18 Männer und 6 Frauen und zur Überweisung - ein Mann.
Am 20. Dezember 1910 traf in Hasenpoth aus Libau der Kurländische Gouverneur Sergei Nabokow ein und besuchte am 21. Dezember das Gefängnis, das Polizeiamt und das Bauernkommissariat. Darauf erfolgte am 13. Februar 1911 ein von dem Kurländischen Gouverneur, dem Vizegouverneur, dem Rat und vom Schriftführer unterzeichnetes Dokument, in dem die Bauabteilung darauf aufmerksam gemacht wurde, dass im Hasenpothschen Gefängnis die Arrestanten, die in den Zellen zur Straße untergebracht sind, durch die Fenster frei mit der Außenwelt kontaktieren können. Um das zu vermeiden, hat die Bauabteilung dafür zu sorgen, dass die Fenster des Erdgeschosses mit Fensterläden versehen werden.
Im gleichen Jahr wurden drei Fenster des Erdgeschosses mit Schutzschildern versehen und zum Außenposten ein 11 Faden 1 ¼ Arschin(24,36m) langer und 1 Arschin (71,12cm) breiter hölzerner Fußweg. Das hat die Kasse der Krone 7,88 Rubel gekostet.
Da die Fenster der Gefängniszellen zur belebtesten Hasenpothschen Straße gelegen waren und dem Fußgängerweg sehr nah, was die Kontakte der Häftlinge zum Straßenleben nicht vermeiden ließ, schlug der Architekt vor, einen Zaun vor das Gefängnis zu bauen. Er empfahl auch, die Arresträume als Gefängnisräume einzurichten und ein neues Gebäude für die Arrestanten zu bauen. Dieser Vorschlag wurde aber 1911 abgelehnt, da die Arresträume den Forderungen der Gefängnishauptverwaltung entsprachen – d.h. im ersten Stock des Gebäudes sind und von dem Gefängnisvorgesetzten verwaltet werden.
Die Hälfte des ersten Stocks nahmen die Arresträume ein, in denen es fünf Arrestanten gab. In den sieben Zellen des Erdgeschosses aber, waren 85 Arrestanten in großer Enge untergebracht. In der sehr kleinen Zelle Nr.5 waren 18 Frauen und Kinder.
Vom 1. bis zum 12. Dezember 1918 seien im Gefängnis 29 Gefangene gewesen. Es fehlt aber an nähere Information darüber.
Am 31. Dezember 1919 war auf der Tagesordnung mit Nr. 3 der Präsidiumssitzung des Exekutivkomitees des provisorischen Hasenpothschen Kreissowjets die Gefängnisfrage. Der Kreisvorgesetzte schlug vor, noch einen Aufseher einzustellen, da die drei jetzigen wegen Zuwachs der Zahl der Gefängnisinsassen nicht mehr ihren Pflichten ordentlich nachgehen könnten. Das wurde auch beschlossen.
Am 3. Januar 1919 beschloss das Exekutivkomitee des provisorischen Hasenpothschen Kreissowjets, dass der Arbeitgeber, der die Gefängnisinsassen beschäftigt, sie auch bezahlen muss und zwar – 12 Kopeken pro Stunde. Der Arbeitstag darf keine acht Stunden überschreiten.
Am 22. Februar 1919 teilte die Requisitionshauptkommission dem Exekutivkomitee des provisorischen Hasenpothschen Kreissowjets mit, dass das Gefängnis künftig vom Staat bezahlt wird und dass der Erlös vom Verkauf des Eigentums der ehemaligen deutschen Einrichtungen dafür verbraucht werden kann.
Am 2. Januar 1920 bestand die Gefängniswirtschaft aus:
- Büro;
- Männerabteilung im Erdgeschoss mit 2 Metallbetten, 2 Holzbetten, 46 Pritschen;
- Gefängnisambulanz mit 3 Metallbetten;
- Werkstatt des Gefängnisses;
- Frauenabteilung im ersten Stock mit 8 Metallbetten, 1 Holzbett und 4 Pritschen;
- Gefängnisküche;
- Gefängnis-Pirte (Baderaum);
- Lagerraum für das Gefängnis.
Interessant ist die Anordnung des Hasenpothschen Gefängnisleiters A. Griezītis vom 8. Oktober 1920 an die im Hasenpothschen Kreisgefängnis wohnenden Aufseher: „In letzter Zeit ist zu beobachten, dass aus dem Dachboden des Gefängnisses eine Menagerie gemacht wird. In allen Ecken sieht man Kaninchen und Hühner und dabei wird kaum auf Sauberkeit geachtet. Aus Kaninchenfutter und Kot steigen stinkende Dünste auf und durch die Decken sickert Jauche in die Wohnung. Der Sand auf dem Dachboden wird durchwühlt und ausgescharrt, der Fußboden ist voll Hühnermist, was die sanitäre Lage beeinträchtigt.
Aus oben erwähntem geht die Anweisung,dass innerhalb einer Woche ab 8. Oktober 1920 alle Kaninchen aus dem Gefängnis zu entfernen sind. Jeder Aufseher darf künftig nicht mehr als zwei Hühner halten. Wer dieser Anweisung nicht folgen will, soll sich in den nächsten zwei Wochen ab dem 8. Oktober 1920 eine Wohnung in der Stadt suchen.”
In den Jahren 1921/22 hat man die Arrestanten zu folgenden Arbeiten herangezogen: Holzhacken, bei Arbeiten außerhalb des Gefängnisses wie bei Gemüseernte, Korbflechten, Holzlöffelfertigung, in den entsprechenden Abteilungen der Schreinerwerkstatt, bei der Fertigung von Tauen, in einer Seilereiabteilung, bei Anfertigung von Holzpantoffeln und Bauernschuhen, in der Weberei, beim Feder- und Faserrupfen und bei Reparaturen im Gefängnis.
Im November 1922 wurde das Hasenpothsche Gefängnis geschlossen und das Inventar wurde dem Libauer und auch anderen Gefängnissen übergeben. Die Gefängnisräume aber übernahmen das Hasenpothsche Friedens- und Untersuchungsgericht. Am 15. Dezember 1922 übernahm das Innenministerium das ehemalige Gefängnisgebäude. Am 29. Januar 1923 gab die Verwaltung des Departements für innere Sicherheit bekannt, dass die Räume nicht mehr als Gefängnis sondern als Arresträume der Polizei zu betrachten sind.
Am 10. April 1923 beschloss die Stadtverwaltung, auf ihre Kosten, ,,ein elektrisches Beleuchtungsnetz im ehemaligen Gefängnisgebäude einzurichten”, wohin in den nächsten Tagen die Kanzlei des Chefs des Kreis umzieht.
Am 8. März 1924 schrieb der Staatsanwalt des Libauschen Bezirksgerichts an die Hasenpothsche Stadtverwaltung, dass ,,an Stelle des liquidierten Hasenpothschen Gefängnisses Arresträume eingerichtet sind, die vom Gehilfen des Vorgesetzten des ersten Bezirks des Hasenpothschen Kreises verwaltet werden. In den Arresträumen befinden sich normalerweise Personen mit kleineren Strafen. Auch sind dort Arrestanten untergebracht, die weiter in die Goldinger und Libauer Gefängnisse eskortiert werden. Solche gibt es manchmal bis zu 12 und mehr. Die Räume sind für noch mehr Arrestanten groß genug. Schwierigkeiten mit der Unterbringung der Arrestanten entstehen dadurch, dass die Verwaltungen der Stadt und des Hasenpothschen Kreises die Kosten für Heizung und Beleuchtung für nur 2 Zellen trägt. Aber man kann eine so große Zahl von Arrestanten nicht in nur zwei Zellen unterbringen.
Deshalb bitte ich die Stadtverwaltung, möglichst mehr Mittel für Heizung und Beleuchtung der Arresträume zuzuteilen und mich über die vorgenommenen Schritte zu informieren.”
1927 waren in diesem Gebäude Friedensgericht, Untersuchungsrichter und die Polizeiführung des Hasenpothschen Kreises.
Am 2. November 1929 sah sich die Stadtverwaltung außerstande, die Straßenreinigung am Polizeirevier fortzusetzen und forderte den Revierleiter auf, sich an die Kreisverwaltung zu wenden.
Während der Volkszählung 1935 wurde in den ,,Hafträumen” Große Straße 12A nur eine Person – Kārlis Vahe registriert.
In den 1920er und 1930er Jahren waren hier die Hasenpothsche Polizei, Friedensgericht, die Wohnungen des Polizeichefs und des Friedensrichters, die Kanzlei des Kommandeurs des 6. Hasenpotschen Schutzregiments und der Vorstand des Sportklubs. In den 1930er Jahren war das ein Haus des Justizministeriums.
1940/41 zählte das Gebäude als Kommissariat der Justiz. Nachdem aus dem ersten Stock das Friedensgericht ausquartiert war, zog da die Hasenpothsche Abteilung des NKWD ein. In einer der Wohnungen ließ sich der Vollbemächtigte der lettischen kommunistischen Partei Leib Ickowitsch nieder. Im Erdgeschoss richtete sich die Miliz ein, die hier auch ihren Klub „Der Rote Milizionär” hatte.
Und noch eine interessante Nachricht über dieses Haus.
1935 wurde in Hasenpoth eine Wasserversorgung angelegt, die am 1. Dezember vollkommen fertiggestellt war. In diesem Zusammenhang wurden zwei 5.000 Liter fassende Wasserbehälter auf dem Dachboden des ehemaligen Justizgebäudes aufgestellt. Das Wasser wurde mit Hilfe einer selbsttätigen Pumpe („triecis“ = Hydraulischer Widder) in die Behälter geleitet. Die Energie lieferte das Gefälle der angestauten Tebber bei der Mühle. Im Oktober 1936 analysierte das Experimental- und Forschungslaboratorium der Fakultät für Chemie der Lettischen Universität die Wasserproben aus der Wasserleitung und aus dem Stausee und stellten fest, dass beide hart (kalkhaltig) sind und Nitrate enthalten. Die Menge von organischen Stoffen im Wasser ist erhöht. Beide entsprechen also nicht den Forderungen an ein gutes Trinkwasser.
Am 1. Januar 1937 soll die Wasserleitung 0,53 km lang gewesen sein und habe 134 Einwohner für 15-20 Lat jährlich mit Wasser versorgt.
Es bleibt nur noch hinzuzufügen, dass dieses über 200 Jahre alte Gebäude, das zwischen 1797 und 1802 gebaut, mehrfach saniert und umgebaut, noch immer das älteste zweistöckige Haus in Hasenpoth ist.